
An den in den Fasti des römischen Kalenders mit N bezeichneten dies nefasti (etwa ‚Unheilstage‘) konnten im Gegensatz zu den Dies Fasti keine Rechtsfälle an den Prätor eingereicht und verhandelt werden. Laufende und schon eingereichte Verfahren waren an den N-Tagen von der Nefas-Regelung nicht betroffen. Insofern erfüllten die dies nefasti...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dies_nefastus
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